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Herzlich Willkommen
beim Distrikt Oberes Kandertal

  
 
 
 
 
 
Hinter dem Begriff "Distrikt Oberes Kandertal" verbirgt sich die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Kirchengemeinden im oberen Kandertal, welche seit fast 30 Jahren eng und verlässlich zusammenarbeiten:
  • Kandern
  • Am Blauen
  • Tannenkirch
  • Riedlingen
  • Feuerbach
  • Hertingen
  • Wollbach-Holzen
Das größte gemeinsame Projekt ist die Jugendarbeit, die von unserer Gemeindediakonin Eva-Maria Glück verantwortet und mit einem engagierten Team von Jugendmitarbeitern gestaltet wird.
Über die Aktivitäten in den Gemeinden des Distrikts informiert vier Mal im Jahr der Gemeindebrief "GemeindeLeben".
 
 
 

Hintergrund

Die Kirchengemeinden des Oberen Kandertals hatten sich mit der vor 1980 geschlossenen Vereinbarung zu einer Arbeitsgemeinschaft – genannt „Distrikt Kandern“ ­zusammengeschlossen.
Diese langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit soll mit der hier vorliegenden Vereinbarung weiter fortgeschrieben werden.

Die kooperierenden Kirchengemeinden sind selbständige Kirchengemeinden in der Region Weil-Rebland-Kandertal und bilden die überparochiale Dienstgruppe Oberes Kandertal.

Die Gemeindediakonin bzw. der Gemeindediakon nimmt in allen Gemeinden aufgrund dieser Vereinbarung sowie aufgrund des gemeinsamen Dienstplanes Aufgaben der Jugendarbeit wahr.
Ihr bzw. sein Dienstsitz ist Kandern.

Die vorliegende Vereinbarung regelt die überparochiale Zusammenarbeit der kooperierenden Kirchengemeinden in den Bereichen Gottesdienst, Konfirmandenunterricht, Kinder-und Jugendarbeit und Öffentlichkeitsarbeit. Es handelt sich um eine Vereinbarung nach Art. 15b Abs. 2 GO und §4 Dienstgruppen-RVO.

Für das in Absatz 2 genannte Arbeitsfeld wird durch diese Vereinbarung eine Dienstgruppe im Sinn von § 4 Dienstgruppen-RVO gebildet. Mitglieder der Dienstgruppe sind die Pfarrerinnen und Pfarrer der kooperierenden Kirchengemeinden sowie die Gemeindediakonin bzw. der Gemeindediakon.

Die kooperierenden Kirchengemeinden sind sich einig, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit entsprechend dieser Vereinbarung auf Dauer angelegt ist und unabhängig von den Personen, die auf die Pfarrstellen und die Gemeindediakonenstelle berufen werden oder den Mitgliedern der Kirchengemeinderäte auch zukünftig praktiziert werden soll. Bei einer anstehenden Neubesetzung einer der Pfarrstellen soll der Gegenstand der Kooperation in der Ausschreibung der Pfarrstelle genannt werden und die Bereitschaft der Bewerbenden für die Pfarrstelle, im Rahmen der Kooperation zu wirken vor einer Besetzung geklärt werden.

Bei der Distriktältestenversammlung am 16. Mai 2017 in Malsburg wurde unsere Distriktvereinbarung im Rahmen einer feierlichen Zeremonie unterzeichnet.

Details der Vereinbarung lesen Sie hier.

 

 
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BeNe - Betroffenen Netzwerk (sexualisierte Gewalt)